Garantiebedingungen

Von der Garantie abgedeckte Elemente

Ein Implantat besteht in der Regel aus drei Teilen: dem Implantat selbst, dem Abutment und dem Zahnersatz. Das Implantat, das von unseren Ärzten in unserer Klinik in den Knochen eingesetzt wird, und das Abutment, das Implantat und Zahnersatz verbindet, sind jederzeit und unter allen Umständen durch die Garantie abgedeckt. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch vom Patienten vor der Behandlung nicht mitgeteilte Informationen (z. B. systemische Erkrankungen, Krankengeschichte, Medikamenteneinnahme) entstehen. Der auf dem Implantatabutment befestigte Zahnersatz ist von der Garantie ausgeschlossen, da er täglich im Mund des Patienten getragen wird.

Alle von unseren Ärzten in unserer Klinik durchgeführten Kompositfüllungen sind uneingeschränkt garantiert.

Von unseren Ärzten in unserer Klinik angefertigte Zirkonkronen sind von der Garantie ausgeschlossen, da sie täglich getragen werden.

Für von unseren Ärzten in unserer Klinik durchgeführte Wurzelkanalbehandlungen gewähren wir eine Garantie von maximal 5 Jahren. Sollten Probleme auftreten, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen bei der Lösungsfindung zu helfen.

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